Überarbeitung des Energiesteuergesetzes in 2019 Seit dem Jahr 2006 wird die verbrauchssteuerrechtliche Begünstigung für Biogas im Energiesteuergesetz (EnergieStG) geregelt. Zuletzt überarbeitet worden ist das Energiesteuergesetz am 22. Juni 2019 mit dem Gesetz zur Neuregelung von Stromsteuerbefreiungen, sowie zur Änderung energiesteuerrechtlicher Vorschriften. In Kraft getreten ist das neue Recht am 01. Juli 2019. Die wichtigsten Regelungen im Zusammenhang mit der Nutzung von Biogas und Biomethan Begünstigungen für Biogas und Biomethan Der Einsatz von Biogas unterliegt dem Energiesteuergesetz und ist damit grundsätzlich steuerpflichtig, es gibt jedoch viele Begünstigungen, welche dazu führen,…
Schlagwort: Prüfungen
Getrenntsammlungsquote Gewerbeabfallverordnung
Die neue Gewerbeabfallverordnung verlangt eine Dokumentation der Getrennthaltung Ihrer gewerblichen Siedlungsabfälle bzw. den Nachweis darüber, dass eine Getrenntsammlung technisch nicht möglich oder wirtschaftlich unzumutbar ist. Gemischt gesammelte Abfälle müssen einer Vorbehandlungsanlage zur Sortierung zugeführt werden. Erfüllen Sie eine Getrenntsammlungsquote von 90%, können Sie diese noch bis zum 31.03.2019 von uns prüfen lassen und somit die Pflicht zur Vorbehandlung Ihres gemischten Abfalls umgehen. Bei Fragen zur Gewerbeabfallverordnung stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.
Nutzen Sie die neueste Version unseres Tools „Fristenmanagement“ um stets den Überblick zu behalten
Stellen Sie sich auch öfters die Frage, wann steht noch mal die nächste Sachverständigen-Prüfung an oder welche Frist wurde durch die Genehmigungsbehörde angesetzt oder wann sollte die Abgabe für den letzten Emissionsmessbericht erfolgen und sind alle Fristen aus dem Genehmigungsbescheid eingehalten? Mit unserem Excel basierten Tool können Sie in Verbindung mit Outlook stets Ihre Fristen und Termine im Blick behalten und automatisch Aufgaben delegieren und dokumentieren. Für weitere Fragen zur Funktion unseres Tools und den Nutzen für Ihren betrieblichen Alltag stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.