Am 29.06.2019 ist sie ausgelaufen: die verbindliche Frist für die Antragstellung der Zuteilungsanträge für die 4. Handelsperiode im Emissionshandel

Hintergrund
Der Emissionshandel in Europa wurde in Folge des Klimaschutzabkommens von Kyoto eingeführt. Ziel war es die Emissionen bis 2012 um 5,2 Prozent gegenüber 1990 zu reduzieren. Die EU hatte sich verpflichtet Ihre Emissionen um 8 % zu reduzieren. Um dieses Ziel zu erreichen wurde 2005 der europäische Emissionshandel eingeführt. Dabei bekommt jedes Land eine bestimmte Menge an Emissionsrechten zugeteilt. Der jeweilige Staat bzw. die EU legen fest, welche Menge an Treibhausgasen emissionshandelspflichtige Anlagen in einem bestimmten Zeitraum ausstoßen dürfen. Die erlaubte Menge wird in jeder Handelsperiode reduziert. Die erste Handelsperiode umfasste die Jahre 2005 bis 2007, die zweite Periode die Jahre 2008 bis 2012. Derzeit läuft die dritte Handelsperiode, die noch bis 2020 dauert. Reduziert ein Unternehmen seine Emissionen kann es überflüssige Zertifikate verkaufen, wodurch Anreize zur Treibhausgasreduzierung geschaffen werden sollen.

Neuerungen in der vierten Handelsperiode
Ab 2021 startet die neue Handelsperiode. Mit einer Dauer von 10 Jahren ist sie die bislang längste. Betreiber von emissionshandelspflichtigen Anlagen können einen Antrag auf kostenlose Zuteilung von Emissionsberechtigungen stellen. Durch die Erfahrungen aus der dritten Handelsperiode erfolgt die Zuteilung nun in zwei Abschnitten. Die Anträge für den ersten Abschnitt konnten bis zum 30.06.2019 eingereicht werden, die zweite Zuteilung erfolgt ab 2026. Die kostenlose Zuteilung verringert sich jährlich. Während am Anfang der vierten Handelsperiode noch 30 % der Zertifikate kostenlos zugeteilt werden, soll die Zahl bis zum Ende der Periode auf 0 % sinken. Standardverfahren für die Zuteilung ist dann die Versteigerung der Zertifikate. Ausgenommen von dieser Regelung sind nur Anlagen die dem sogenannten „Carbon Leakage“ ausgesetzt sind. Der Begriff „Carbon Leakage“ bezeichnet die Verlagerungen der Emissionen ins Ausland, zum Beispiel durch die Verlegung von Produktionsstandorten in Länder mit weniger strengen Emissionsauflagen. Um die Wettbewerbsfähigkeit von Branchen, die unter das EU-EHS fallen und einem besonders hohen Carbon-Leakage-Risiko ausgesetzt sind zu erhalten, werden diesen Branchen mehr kostenlose Zertifikate, als anderen Industrieanlagen zugeteilt. Diese Branchen werden auf einer offiziellen Liste aufgeführt. Die Regelung wird bis 2030 fortgesetzt.

Weitere Informationen zum Emissionshandelssystem der EU finden Sie unter folgendem Link: Europäische Kommission