Durch aktuelle Themen, wie der Einführung der CO2-Bepreisung in Deutschland oder dem EU Green Deal werden immer mehr Unternehmen ihrer Verantwortung seitens des Klimawandels bewusst. Sie ermitteln Ihre CO2-Emission, entscheiden sich für ein Klimamanagement oder ergreifen eine Klimastrategie. Doch der Markt im Bereich Klimamanagement ist groß, die Umsetzungsmöglichkeiten vielfältig. Es gibt nicht nur verschiedene Auslegungsformen, sondern auch Qualitätsunterschiede. Was fehlt ist eine einheitliche Prüfgrundlage, um Transparenz und Glaubwürdigkeit im Klimamanagement zu gewährleisten. Eine mögliche Lösung, ist die Angliederung der Klimamanagements an bestehende Systeme – wie EMAS.
EMAS – die Grundlage für ein glaubwürdiges Umwelt- und Klimamanagement
Das Eco- Management and Audit Scheme, kurz EMAS, ist das weltweit anspruchsvollste Umweltmanagementsystem und wurde von der Europäischen Union entwickelt. Validierte Unternehmen befassen sich im Rahmen der Ermittlung und Bewertung von Umweltkennzahlen bereits mit der Erfassung ihrer Treibhausgasemissionen. Dabei orientieren sie sich am GHG-Protocol. Sie verpflichten sich zur kontinuierlichen Verbesserung ihrer Umweltleistung, inklusive der Reduktion Ihrer Treibhausgase, wozu sie Ziele und Maßnahmen definieren und deren Umsetzung überprüfen. Ein zugelassener Umweltgutachter überprüft die Einhaltungen der EMAS-Anforderungen und validiert die Umwelterklärung, in der das Unternehmen über seine Kennzahlen und THG-Emissionen berichtet. EMAS validierte Unternehmen betreiben also schon ein Management Ihrer Auswirkungen auf das Klima. Wem die Anforderungen von EMAS im Bereich Klima nicht weitreichend genug sind, kann diese freiwillig vertiefen und vom Umweltgutachter mit überprüfen lassen. EMAS Unternehmen sind bisher also weitgehend frei, was die Art und Ausgestaltung des Klimamanagements innerhalb des EMAS-Systems betrifft. Ob und wie Klimamanagement in EMAS weiter verankert werden kann, wurde in einer Studie des Umweltbundesamtes überprüft.
Klimamanagement als fester Baustein in EMAS
In verschiedenen Arbeitsschritten wurden von Juli 2018 bis Oktober 2019, in einem Forschungsprojekt, die Umsetzbarkeit und Ausgestaltung eines Klimamanagementbausteins in EMAS überprüft. Beteiligt waren dabei Unternehmen, EMAS-Akteure und Umweltgutachter. Das Fazit ist eindeutig, der Bedarf nach einem prüffähigen Klimamanagement-Baustein in EMAS ist da. Die Ausgestaltung und Umsetzung eines solchen Bausteins muss allerdings noch erfolgen. Die Verfasser der Studie empfehlen im Ergebnis eine Umsetzung, in der das Klimamanagement einen eigenen prüffähigen Baustein darstellt. Er solle alleinstehen oder an ein bestehendes System angegliedert werden können. Damit wäre es auch nicht-EMAS-registrierten Unternehmen möglich, den Baustein als Klimamanagementstandard einzuführen und überprüfen zu lassen.
Für alle die das Klimamanagement schon jetzt freiwillig in ihrem EMAS System vertiefen wollen, bildet die zugehörige Publikation zur Studie, eine gute Grundlage und Handlungshilfe.
Wie lässt sich Klimamanagement in EMAS integrieren?
Die Basis des Klimamanagements bildet die Ermittlung von Treibhausgasemissionen. Mit der Ermittlung der Umweltkennzahlen, haben EMAS Unternehmen dafür eine ideale Ausgangsbasis. Viele dafür erforderliche Daten werden bereits erfasst. Durchgeführt werden sollte die Treibhausgasbilanz gemäß international anerkannten Standards, wie dem GHG-Protocol. Weiterführende Informationen zu Treibhausgasbilanzen finden sie hier .
Im zweiten Schritt wird im Rahmen des Klimamanagement eine Klimastrategie festgelegt. Zur Umsetzung im EMAS System wird dazu die Umweltpolitik bezüglich klimarelevanter Aspekte konkretisiert. Aber auch Zielsetzungen zur Minderung von Treibhausgasemissionen, bis hin zur Klimaneutralität, sollten enthalten sein. Es werden Maßnahmen definiert, die zur Erreichung der Ziele führen. Zur Dokumentation dieser Maßnahmen, wird das Umweltprogramm zu einem Umwelt- und Klimaschutzprogramm erweitert. Der Erfolg der Maßnahmen wird anhand der Umweltkennzahlen gemessen, die ggf. durch weitere Kennzahlen erweitert werden können.
Die Berichterstattung des Klimamanagements erfolgt im Rahmen der Umwelterklärung, die um die oben genannten Punkte erweitert wird.
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