Was bedeutet Corporate Social Responsibility?
Per Definition versteht man unter Corporate Social Responsibility:
Die „Soziale Verantwortung der Unternehmen (Corporate Social Responsibility/ CSR) ist ein Konzept, das den Unternehmen als Grundlage dient, um auf freiwilliger Basis soziale und ökologische Belange in ihre Unternehmenstätigkeit und ihre Beziehungen zu den Stakeholdern zu integrieren.“ (Quelle: www.csr-kompetenz.de)
Somit wird unter dem Begriff CSR (beziehungsweise gesellschaftliche Unternehmensverantwortung oder auch unternehmerische Sozialverantwortung) der freiwillige Beitrag der Wirtschaft zu einer nachhaltigen Entwicklung, der über die gesetzlichen Forderungen hinausgeht, zusammengefasst. CSR steht hierbei für ein verantwortliches unternehmerisches Handeln in der Marktwirtschaft (Ihre eigentliche Geschäftstätigkeit), in der Umwelt (ökologisch relevante Aspekte) bis hin zu den einzelnen Arbeitsplätzen (Beziehungen mit Mitarbeitern) und dem Austausch mit den Stakeholdern (relevante Anspruchs- bzw. Interessengruppen).
Warum eine CSR?
Bereits im März 2017 hat der Deutsche Bundestag das Gesetz zur Stärkung der nichtfinanziellen Berichterstattung der Unternehmen in ihren Lage- und Konzernlageberichten“ verabschiedet. In der Praxis wird meist von der CSR-Berichtspflicht oder von der Pflicht zum Nachhaltigkeitsbericht gesprochen. Mithilfe des Gesetzes soll nachhaltiges und verantwortungsbewusstes Handeln von Unternehmen gefördert werden. Der Nachhaltigkeitsbericht muss für jedes Geschäftsjahr erstellt werden.
Wer ist zurzeit berichtspflichtig?
Zurzeit sind kapitalmarktorientierte Unternehmen berichtspflichtig, die innerhalb eines Geschäftsjahres im Schnitt mehr als 500 Mitarbeiter haben, Umsatzerlöse von mehr als 40 Millionen Euro erzielen oder eine Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen Euro haben. In Deutschland sind im Moment circa 500 Unternehmen von der Berichtspflicht betroffen.
Gibt es einen CSR-Zwang?
Nein, es können jedoch Bußgelder von bis zu 10 Mio. Euro (abhängig von Umsatz und Gewinn) nach § 331 HGB (Unrichtige Darstellung) und § 334 HGB (Bußgeldvorschriften) verhängt werden. Die nichtfinanzielle Erklärung (beziehungsweise der Nachhaltigkeitsbericht) wurde in verschiedenen Regelwerken mitaufgenommen, was die Bedeutung der CSR-Berichterstattung vor allem durch die potenziell drohenden Sanktionen bei Missachtungen der gesetzlichen Rahmenbedingungen verdeutlicht.
Welche Inhalte muss ein CSR-Bericht enthalten?
Die nichtfinanzielle Berichterstattung eines Unternehmens sollte eine kurze Beschreibung des Geschäftsmodells und die folgenden sechs Aspekte enthalten:
– Bedeutsame nichtfinanzielle Leistungskennzahlen
– Maßnahmen für die Mitarbeiter
– Maßnahmen für die Umwelt
– Soziale Maßnahmen
– Wahrung von Menschenrechten
– Bekämpfung von Korruption und Bestechung
Den Unternehmen wird freigestellt, ob sie ihren bestehenden Lagebericht um die nichtfinanzielle Erklärung erweitern oder ob sie einen eigenständigen nichtfinanziellen Bericht veröffentlichen. Eine weitere Flexibilität für die Unternehmen liegt darin, dass keine Leitlinie vorgeschrieben wird nach derer Unternehmen ihren Bericht aufbauen müssen. In der Praxis werden meist die etablierten Leitlinien der Global Reporting Initiative (GRI) oder des Rates für nachhaltige Entwicklung (DNK) verwendet. Es ist auch möglich die ISO Norm 26000 oder die Leitlinien des UN Global Compacts anzuwenden.
Künftige Veränderungen der CSR Berichtspflicht
Im April 2021 veröffentlichte die EU-Kommission einen Vorschlag zur Neufassung der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). Bisher wurde an der CSR-Berichtspflicht bemängelt, dass die Informationen der Berichte häufig lückenhaft und wenig verlässlich sind. Desweitern ist bisher ein Vergleich der Berichte kaum möglich. Dies soll durch die neue CSRD-Richtlinie verbessert werden. Die sechs wichtigsten Änderungen haben wir für Sie im Folgenden zusammengefasst:
1. Die Berichtspflicht wird nun massiv ausgeweitet. Unternehmen die mindestens zwei der folgenden Kriterien erfüllen, werden in Zukunft berichtspflichtig sein: mehr als 250 Beschäftigte, Bilanzsumme von mehr als 20 Millionen € oder einen Nettoumsatz von mehr als 40 Millionen €. Dadurch wird die Anzahl der berichtspflichtigen Unternehmen etwa auf das 10fache steigen.
2. Die Berichtsinhalte werden ausgeweitet und es wird wahrscheinlich auch einheitliche Standards für den Nachhaltigkeitsbericht geben. Die genauen verpflichtenden Inhalte werden derzeit noch von der EU ausgearbeitet.
3. Der CSR-Bericht kann in Zukunft nicht mehr als eigener Bericht veröffentlicht werden, sondern muss Teil des Lageberichts sein. Somit ist es auch nicht mehr möglich den Nachhaltigkeitsbericht nach dem Bilanzstichtag zu veröffentlichen.
4. Viele Unternehmen werden indirekt von der Berichtspflicht betroffen sein, wenn sie Lieferanten von berichtspflichtigen Unternehmen, da die berichtspflichtigen Unternehmen wahrscheinlich ihre Lieferantenkriterien anpassen werden.
5. Der Vorschlag der EU-Kommission beinhaltet auch eine Ausweitung des Bilanzeids auf die nichtfinanzielle Berichterstattung. Verantwortliche Personen würden somit direkt haftbar werden.
6. Um die Transparenz und Unabhängigkeit zu erhöhen, soll der CSR-Bericht verpflichtend extern überprüft werden.
Der Vorschlag der EU-Kommission wird wahrscheinlich noch dieses Jahr verabschiedet und bis Ende 2022 müssen die EU-Mitgliedsstaaten die neue CSRD Richtlinie in nationales Recht umsetzen. Die Änderungen würden dann bereits die Berichtsperiode 2023 betreffen.
Ihr Interesse ist geweckt? Welche weiteren Entwicklungen es geben wird, erfahren Sie hier in unserem Blog.