Kommen Sie rechtzeitig der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits 2019 nach?
Im Jahr 2015 erfolgte die erste verpflichtende Durchführung eines Energieaudits nach der DIN EN 16247-1 auf der gesetzlichen Grundlage des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Vier Jahre später steht nun mit dem Kalenderjahr 2019 die zweite Runde der Energieauditpflicht an. Wieder betroffen davon sind alle eigenständigen oder verbundenen Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) darstellen.
Welche Anforderungen stellt ein Energieaudit? Welche Ausnahmeregelungen und Freistellungen gibt es? Und ist ihr Unternehmen überhaupt davon betroffen? All das können Sie dem aktuellen Merkblatt zur Energieauditpflicht der Bafa entnehmen oder gerne in einem persönlichen Gespräch mit uns klären.
Bis wann muss ich mein Energieaudit 2019 abgeschlossen haben?
Wann genau die Umsetzungsfrist für das Energieaudit 2019 endet, lässt sich nicht pauschal beantworten, sondern hängt davon ab, wann das erste Energieaudit 2015 abgeschlossen wurde. Verlangt das Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA) im Rahmen seiner Stichproben Ihren Nachweis für ein Energieaudit, müssen Sie einen Bericht vorlegen, der nicht älter als vier Jahre ist. Stichtag ist dabei das Datum der Abschlussbesprechung.
Welche alternativen Möglichkeiten hat ein Unternehmen zu einem verpflichtenden Energieaudit?
Auch durch die Einführung und Aufrechterhaltung eines Energiemanagementsystems gemäß der DIN EN ISO 50001:2018 oder der fortlaufenden Validierung Ihres Umweltmanagementsystems gemäß der EU-Öko-Verordnung EMAS (Eco-Management and Audit Scheme) kommen Sie ihrer gesetzlichen Verpflichtung gemäß dem Energiedienstleistungsgesetz kontinuierlich, fristgerecht und konform nach.
Was bietet Ihnen die auditcert GmbH Umweltgutachterorganisation an?
Die auditcert GmbH Umweltgutachterorganisation ist als zugelassene und unabhängige Umweltgutachterorganisation berechtigt, entsprechende Verfahren gemäß § 2 Abs. 4 UAG, durchzuführen. Gerne erstellen wir Ihnen bzgl. der Durchführung eines Energieaudits, einer Zertifizierung im Rahmen der DIN EN ISO 50001:2018 oder einer Validierung gemäß der EU-Öko-Verordnung EMAS ein entsprechendes Angebot.
Haben Sie Interesse an unseren Dienstleistungen oder unverbindlich einige Fragen, freuen wir uns auf einen persönlichen vertrauensvollen Austausch mit Ihnen.
Weiterführende Links:
Leitfaden zum KMU-Schnelltest des Bundesministeriums für Wirtschaft und Energie
Leitfaden BMWi KMU-Schnelltest
Merkblatt für Energieaudits – Bundesanstalt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (Bafa):
Bafa Merkblatt Energieaudit