Nachdem die Bundesregierung mit ihrem Klimapaket in die Nachverhandlungen gehen musste, wurden die Kompromisse nun vom Bundestag abgesegnet. Am heutigen Freitag, den 20.12.2019 nimmt das Klimapaket im Bundesrat die letzte Hürde.
Hintergründe
Um die Klimaschutzziele bis 2030 zu erreichen, hat die Bundesregierung ein Klimaschutzpaket entworfen. Um dieses Paket durchzusetzen braucht sie, vor allem für steuerliche Aspekte, die Zustimmung des Bundesrats. Besonders kritisiert wurde das Klimapaket von den Grünen, die sogar mit einer Blockade im Bundesrat drohten. Aus diesem Grund haben sich Vertreter von Regierungsfraktionen und Ländern in einem Vermittlungsausschuss zusammengesetzt und über die Streitpunkte verhandelt. Am 19.12. hat der Bundestag dem Klimapaket in seiner geänderten Fassung zugestimmt. Nun folgt die Abstimmung im Bundesrat.
Anhebung der CO2-Steuer
Das Klimapaket wurde von Umweltorganisationen und Naturschutzverbänden für den niedrigen Einstiegspreis bei der CO2-Bepreisung kritisiert. Ab 2021 sollten 10 Euro pro Tonne CO2 fällig werden. Auch die Grünen sahen diesen Preis als zu niedrig an und forderten eine Erhöhung auf 40 Euro pro Tonne.
Das Ergebnis der Verhandlungen von Union, SPD und Grünen ist eine CO2 Bepreisung von 25 Euro pro Tonne CO2. Eingeführt wird diese ab 2021 und soll bis 2025 auf 55 Euro steigen. Danach erfolgt der Einstig in den Emissionshandel, bei dem sich der CO2-Preis über die Nachfrage am Markt bildet. Dieser Kompromiss wird Anfang des kommenden Jahres durch eine Gesetzesänderung möglich gemacht.
Für Verbraucher bedeutet der CO2-Preis einen Anstieg der Spritpreise. Entlastet werden sollen die Bürger deshalb unter anderem durch eine höhere Pendlerpauschale und eine niedrigere EEG-Umlage auf den Strompreis.
Was ist die EEG-Umlage?
Die EEG-Umlage dient zur Förderung von erneuerbaren Energien. Wer zum Beispiel eine Photovoltaikanlage betreibt und Ökostrom ins Netz einspeist, erhält dafür eine feste Einspeisevergütung, die auf einen Zeitraum von 20 Jahren begrenzt ist. Der Strom wird an Übertragungsnetzbetreiber verkauft, welche den grünen Strom bevorzugt abnehmen müssen. Verkaufen diese Übertragungsnetzbetreiber den Strom an die Strombörse, entsteht ein Differenzbetrag. Denn an der Strombörse bekommen die Betreiber deutlich weniger für den Strom. Die Differenz wird als EEG-Umlage auf alle Stromkunden umgelegt.
Senkung der EEG-Umlage
Für Betreiber von Ökostromanlagen sind auch in Zukunft feste Vergütungen vorgesehen. Diese soll jedoch nur noch teilweise durch die EEG-Umlage finanziert werden. Zur Finanzierung sollen auch die Einnahmen aus der CO2 Bepreisung genutzt werden. Mit der Erhöhung des CO2 Preises steigen auch die Einnahmen. Deshalb soll auch die EEG-Umlage stärker sinken.
Berechnungen des Bundesfinanzministeriums zu folge, soll die EEG-Umlage ab 2021 um 2,08 Cent pro Kilowattstunde gesenkt werden. Ein Haushalt mit einem Stromverbrauch von etwa 3.000 Kilowattstunden wird der Berechnungen nach um 62,48 Euro im Jahr entlastet.
Bahntickets und Pendlerpauschale
Um Bahnfahren attraktiver zu machen, soll die Mehrwertsteuer für Bahntickets im Fernverkehr von 19 auf 7 Prozent gesenkt werden. Als Folge will die Bahn die Ticketpreise um 10 Prozent senken. Um den Verlust der Steuereinnahmen auszugleichen, will der Bund die Länder finanziell unterstützen. Um Pendler von den höheren Spritpreisen, die durch die CO2-Bepreisung entstehen zu entlasten, soll die Pendlerpauschale erhöht werden. Diese gilt ab dem 21. Entfernungskilometer und lag bislang bei 30 Cent pro Kilometer. Ab 2021 soll sie auf 35 Cent, ab 2024 sogar auf 38 Cent pro Kilometer erhöht werden.
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