Nachdem im September bereits Eckpunkte des deutschen Klimaschutzpakets beschlossen wurden, hat das Bundeskabinett nun ein konkretes Klimaschutzprogramm und den Entwurf eines Klimaschutzgesetzes verabschiedet
Was enthält das Klimaschutzpaket?
Ziel des Klimaschutzpaketes ist es die Klimaziele 2030 zu erreichen. Deutschland hat sich gegenüber der EU verpflichtet seine Treibhausgasemissionen bis 2030, um mindestens 55 Prozent gegenüber 1990 zu senken. Ein langfristiges Ziel ist die Treibhausgasneutralität bis zum Jahr 2050. Dafür werden für die Wirtschaftsbereiche Verkehr, Gebäude, Landwirtschaft, Industrie und Energie erstmals verbindliche Klimaziele definiert. Diese legen fest wie viel Treibhausgasemissionen die einzelnen Sektoren noch ausstoßen dürfen. Die Emissionsdaten werden von einem Expertenrat überprüft. Bei Abweichungen muss das zuständige Ministerium innerhalb von drei Monaten ein Sofortprogramm vorstellen, um die Emissionen zu reduzieren.
Außerdem soll eine CO2-Bepreisung mittels Treibhausgaszertifikaten für die Bereiche Verkehr und Wärme erfolgen. Ab 2021 wird zunächst ein Festpreis von 10 Euro pro Tonne CO2 festgelegt. Dieser soll bis 2025 auf 35 Euro pro Tonne ansteigen. Im Jahr 2026 erfolgt dann der Einstig in den Emissionshandel, bei dem sich der CO2-Preis über die Nachfrage am Markt bildet. Mit diesen Zertifikaten müssen nicht die Endverbraucher, sondern die Unternehmen handeln, welche fossile Heiz- und Kraftstoffe in Verkehr bringen.
Wie wirken sich die Maßnahmen für Verbraucher aus?
Für den Verbraucher wirkt sich die CO2-Bepreisung auf die Spritpreise aus. 2021 sollen Benzin und Diesel um ca. 3 Cent pro Liter teurer werden, bis 2026 liegt die Erhöhung bei ca. 10 Cent. Außerdem sollen die Kfz- und die Luftverkehrsteuer angehoben werden. Auf Flugtickets hat das beispielsweise eine Auswirkung von 3 Euro bei Kurzstreckenflügen.
Im Gegenzug zu einem CO2-Preis soll die EEG-Umlage zur Förderung des Ökostroms ab 2021 gesenkt werden. Außerdem wird die Pendlerpauschale um 5 Cent erhöht. Statt 30 Cent können demnach 35 Cent von der Steuer abgesetzt werden. Elektroautos werden gefördert, indem sie bis 2025 von der KFZ-Steuer ausgenommen werden und die Kaufprämien für umweltschonende Fahrzeuge angehoben werden. Um Bahnfahren attraktiver zu machen soll die Mehrwertsteuer auf Fernverkehr Tickets gesenkt werden.
Erneuerbare Energien
Im Klimaprogramm wird ein schrittweiser Kohleausstieg bis zum Jahr 2038 angestrebt. Dazu soll zunächst die installierte Erzeugungskapazität im Markt bis 2030 auf 17 GW reduziert werden. Um das Ziel zu erreichen ist ein Zubau von Erneuerbaren Energien auf 65 % bis 2030 erforderlich. Dazu wird der noch bestehende 52-Gigawatt-Deckel für die Förderung des Photovoltaikausbaus aufgehoben. Die installierte Leistung soll bis 2030 auf 98 Gigawatt ausgebaut werden. Das entspricht in etwa einer Verdopplung des aktuellen Bestandes.
Im Bereich Windenergie soll der Ausbau von Offshore-Anlagen auf 20 GW angehoben werden. Dazu sollen verbindliche Vereinbarungen mit den betroffenen Küstenländern und Übertragungsnetzbetreibern geschlossen werden.
Für Onshore- Anlagen wurde eine neue Regelung zu Mindestabständen beschlossen. Demnach sollen im Radius von 1.000 Metern um Wohngebiete keine Windräder mehr errichtet werden dürfen, um Konflikte mit den Anwohnern zu vermeiden. Das bedeutet, dass die verfügbare Fläche für Onshore-Windkraft um rund die Hälfte reduziert wird. Die Regelungen gelten nicht für Flächenpläne, die zwischen dem 01.01.2015 und dem Inkrafttreten des Gesetzes rechtskräftig geworden sind. Außerdem erhalten die Bundesländer eine sogenannte Opt-Out-Möglichkeit. Diese ermöglicht es innerhalb von 18 Monaten nach Inkrafttreten der Neuregelung geringere Mindestabstände gesetzlich festzulegen. Kommunen haben unbefristet die Möglichkeit geringere Abstände zu definieren. Diese sollen zudem künftig eine finanzielle Beteiligung am Betrieb von Windkraftanlagen erhalten. Nehmen Kommunen ihr Opt-Out-Recht in Gebrauch kann die Beteiligung sogar erhöht werden.
Kritische Stimmen zum Klimapaket
Kritik zum Klimaschutzpaket kommt unter anderem vom Bundesverband Erneuerbare Energien (BEE). In einer Pressemitteilung äußerte sich die Präsidentin Dr. Simone Peter: „Die Stromerzeugung der verschiedenen Erneuerbaren-Quellen im Programm zusammengerechnet (verrechnet mit dem 65-%-Ziel), ergibt für 2030 einen um etwa zwei bis viereinhalb Prozent geringeren Stromverbrauch als heute – das ist unrealistisch. Der Stromverbrauch wird steigen, da unter anderem für die Sektorenkopplung, für Wasserstoff-Anwendungen sowie die zunehmende Elektrifizierung des Verkehrs mehr sauberer Strom benötigt wird. Effizienzgewinne können das nicht abfedern.“ Außerdem werde vor allem die Windkraft weiter gebremst und verliere so ihre wichtige Rolle für den Klimaschutz. Auch der geringe CO2- Einstiegspreis von 10 Euro pro Tonne wird von Peter kritisiert: „10 Euro je Tonne CO2 entfalten keine ökologische Lenkungswirkung. Schnelle und spürbare Erfolge bei der CO2-Einsparung benötigen vor allem einen dynamischen Ausbau der Erneuerbaren Energien und einen wirksamen CO2-Preis. Das Klimaschutzprogramm 2030 wird diesen Aufgaben nicht gerecht“.
Auch Umweltorganisationen und Naturschutzverbände kritisieren das Klimapaket. Sie werfen der großen Koalition vor, Ihre Klimabeschlüsse vom 20.09.2019 noch weiter abgeschwächt zu haben. Das Klimapaket steht bereits seit der Vorstellung des Eckpunktepapiers in der Kritik, da die Maßnahmen von vielen Organisationen als zu harmlos empfunden werden.
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