Mit Inkrafttreten der Richtlinie (EU) 2018/ 2001 (RED II) im Dezember 2018 sind die Anforderungen an die Nachhaltigkeit von Biogas und Biomethan gestiegen. Diese Neuerungen umfassen alle Wirtschaftsbeteiligten entlang der Lieferkette. Die entsprechenden Anforderungen müssen in allen Stufen erfüllt werden. Somit kann das entstehende Gas erfolgreich als nachhaltig zertifiziert werden. Dies bezeugt Verantwortungsbewusstsein und bietet Ihnen als Erzeuger die Möglichkeit, sich von Ihren Mitbewerbern hervorzuheben. Für die erfolgreiche Nachhaltigkeitszertifizierung von Biogas und Biomethan zur Strom- und Wärmeerzeugung bzw. zur Gasnetzeinspeisung kann das freiwillige Zertifizierungssystem SUSTAINABLE RESOURCES Verification Scheme (SURE-EU-System) angewandt…