Alle Stromlieferanten sind gesetzlich dazu verpflichtet, die Zusammensetzung des Stroms, den sie für die Belieferung des Endkunden verwendet haben, auszuweisen. Die gelieferte Menge wird nach den einzelnen Energieträgern aufgeschlüsselt. Die Stromkennzeichnung enthält des Weiteren auch die Umweltwirkungen der Stromproduktion und entsprechende Durchschnittswerte der Stromerzeugung in Deutschland. Gesetzlich ist dies in § 42 des Energiewirtschaftsgesetzes (EnWG) festgelegt. Die Stromkennzeichnung stellt sicher, dass Verbraucher genau über die Herkunft des Stroms informiert werden und somit eine Entscheidungsgrundlage für die Wahl ihres Stromanbieters haben. Die Richtigkeit der Stromkennzeichnung wird von der Bundesnetzagentur überprüft. Erstellung…