Das Bundesverfassungsgericht hat, das im Jahr 2019 eingeführte Klimaschutzgesetz, in Teilen als verfassungswidrig erklärt. Im Klimaschutzgesetz ist unter anderem festgelegt, dass der CO2-Ausstoß bis zum Jahr 2030 um mindestens 55 % im Vergleich zum Jahr 1990 reduziert werden muss. Jedoch beinhaltet es keine Vorgaben und konkrete Ziele für die Zeit danach, obwohl die Europäische Union mittlerweile gesetzlich verankert hat, dass sie bis 2050 der erste klimaneutrale Kontinent sein möchte. Durch die bisherige gesetzliche Regelung würden die hohen Emissionsminderungslasten unumkehrbar auf die Jahre nach 2030 verschoben werden. Vor allem junge Menschen…