Das Sorgfaltspflichtengesetz, auch „Lieferkettengesetz“ genannt, nimmt Unternehmen in die Verantwortung den Schutz der Menschenrechte dauerhaft in ihren Lieferketten zu verankern. Die Pflichten erstrecken sich auf die gesamte Lieferkette – vom Rohstoff bis zum fertigen Verkaufsprodukt. Neben der Achtung der Menschrechte und angemessenen Arbeitsbedingungen, werden auch Themen des Umweltschutzes als Gefahr für die menschliche Gesundheit berücksichtigt. Zur Überprüfung, ob größere Unternehmen durch freiwilliges Engagement ihren Sorgfaltspflichten in den Lieferketten nachkamen, wurde über die Jahre ein Monitoring-Verfahren durch die Bundesregierung eingerichtet. Da die angestrebten Ziele klar verfehlt wurden und nur ein Bruchteil…