Seit 01. Januar.2018 ist die Verordnung über den Umgang mit Nährstoffen im Betrieb und betriebliche Stoffstrombilanzen (StoffBilV) für viele Landwirte verpflichtend. Die Verordnung dient zur Sicherstellung des nachhaltigen Umgangs mit Nährstoffen in landwirtschaftlichen Betrieben, um Nährstoffverluste in die Umwelt zu vermeiden. Dazu wird eine Bilanz erstellt in der zu- bzw. abgeführte Stickstoff- und Phosphatmengen ermittelt und dokumentiert werden. Die Stoffstrombilanz ist jährlich, spätestens sechs Monate nach Ablauf eines Bezugsjahres zu erstellen und zu einer dreijährigen Bilanz zusammenzufassen. Da viele Betriebe als Bezugsjahr ein Kalenderjahr gewählt haben, ist die Bilanz für…