Urteil des Europäische Gerichtshofs (EuGH): Das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG) 2012 war keine Beihilfe und fällt damit nicht unter die beihilferechtlichen Vorschriften der EU. Hintergrund Im November 2014 wurde das EEG durch die Europäische Kommission als Beihilfe deklariert. Eine Klage der Bundesregierung vor dem Gericht der europäischen Union (EuG) auf Nichtigkeit der Entscheidung der Kommission, wurde im Mai 2016 abgelehnt. Die Förderung von Betreibern regenerativer Erzeugungsanlagen und die Teilbefreiung der Industrie, seien als staatliche Beihilfe einzustufen. Nach dem Entscheid des EuG legte die Bundesregierung Rechtsmittel vor dem EuGH vor und…