Das von der Bundesnetzagentur betriebene Markstammdatenregister, ist seit 31.01.2019 freigeschaltet und soll als zuverlässiges Register für den Strom- und Gasmarkt dienen. Wer muss sich registrieren? Welche Marktakteure sich im MaStR registrieren müssen, ist in §3 Abs. 1 der MaStRV geregelt. Dazu gehören neben Behörden auch Messstellenbetreiber, Transportkunden, Bilanzkreisverantwortliche, Stromlieferanten, Netzbetreiber, sowie Betreiber von organisierten Marktplätzen. Akteure, die nicht zur Registrierung verpflichtet sind, können sich freiwillig anmelden. Welche Anlagen müssen registriert werden? Neben den genannten Marktakteuren, müssen nach § 5 der MaStRV alle Strom- und Gas-Erzeugungsanlagen registriert werden, die unmittelbar oder…