Die EU-Kommission hat in Abstimmung mit den Mitgliedsstaaten die EMAS Verordnung überarbeitet. Nachdem im September 2017 bereits die Neuerungen der Anhänge I bis III in Kraft getreten sind, folgte am 09.01.2019 die Novellierung des Anhangs IV „Umweltberichterstattung“. Grund für die Neuerungen sind die Anpassung an die ISO 14001:2015. Verpflichtend ist die Einhaltung der Änderungsverordnung erst ab dem 09.01.2020. Bis dahin können Umwelterklärungen, in Abstimmung mit dem Umweltgutachter, noch in alter Form veröffentlicht werden. Die Änderungen im Überblick In der Umwelterklärung müssen zukünftig alle bedeutenden Umweltaspekte mittels Kernindikatoren beschrieben werden, unabhängig…