Seit dem 01.01.2019 ist das neue Verpackungsgesetz in Kraft und löst damit die Verpackungsverordnung ab. Ziel des Gesetzes ist es unter anderem, durch ein öffentliches Herstellerregister, mehr Transparenz zu schaffen. Umgesetzt werden soll dies durch die neu geschaffene Zentrale Stelle Verpackungsregister (ZSVR). Neue Verpflichtungen Zu den Verpflichtungen der Hersteller, von mit Ware befüllten systembeteiligungspflichtigen Verpackungen, gehört die einmalige Registrierung bei der Zentralen Stelle Verpackungsregister. Außerdem sind die Hersteller verpflichtet sich an dualen Entsorgungssystemen zu beteiligen und regelmäßige Datenmeldungen an das duale System und die Zentrale Stelle abzugeben. Vollständigkeitserklärungen Unternehmen, die…