Kommen Sie rechtzeitig der Pflicht zur Durchführung eines Energieaudits 2019 nach? Im Jahr 2015 erfolgte die erste verpflichtende Durchführung eines Energieaudits nach der DIN EN 16247-1 auf der gesetzlichen Grundlage des Energiedienstleistungsgesetzes (EDL-G). Vier Jahre später steht nun mit dem Kalenderjahr 2019 die zweite Runde der Energieauditpflicht an. Wieder betroffen davon sind alle eigenständigen oder verbundenen Unternehmen, die kein kleines und mittleres Unternehmen (KMU) darstellen. Welche Anforderungen stellt ein Energieaudit? Welche Ausnahmeregelungen und Freistellungen gibt es? Und ist ihr Unternehmen überhaupt davon betroffen? All das können Sie dem aktuellen…