Am 18.05.2016 ist die Energiesteuer- und Stromsteuer-Transparenzverordnung (EnSTransV) in Kraft getreten, und stellt eine Umsetzung des europäischen Beihilferechts dar. Betroffen sind Unternehmen die aufgrund des Energiesteuer- und Stromsteuergesetztes Steuerbegünstigungen gemäß der EnSTransV in Anspruch genommen haben. Steuerbegünstigungen gemäß der Verordnung sind u. a. Steuerermäßigungen im Sinne des Stromsteuergesetzes und des Energiesteuergesetztes (z. B. § 3 EnergieStG und § 9 Abs. 2 und 3 StromStG) sowie Steuerentlastungen gemäß Energiesteuer- und Stromsteuergesetz (z. B. §§ 9b und 10 StromStG, §§ 50 und 55 EnergieStG). Unternehmen, auch des produzierenden Gewerbes, die eine Steuerbegünstigung…